KOSTENLOSE WERTERMITTLUNG VOM IMMOBILIEN-PROFI
Jetzt unser Know-how nutzen und kostenlos Immobilie der Metropolregion Hamburg, Region Harburg und der Nordheide bewerten lassen!
So gehen wir vor:
Kauf, Verkauf, Zwangsversteigerungen – wer den aktuellen Verkehrswert von Immobilien möglichst präzise bestimmen will, kommt um eine Wertermittlung nicht herum.
Die Grundlage für die Bewertung von Immobilien ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, die in der Praxis durch weitere Richtlinien konkretisiert wird, insbesondere durch die Sachwertrichtlinie sowie die Ertragswertrichtlinie.
Zu viel? Zu wenig?
Bedeutsame Fragen die nicht nur für Käufer und Verkäufer, Erben von Relevanz sind. So vielfältig wie die Anlässe für eine Bewertung sind die Zielgruppen, welche ein Interesse an einer Wertermittlung haben:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Anwälte, Finanzämter usw. müssen sich mit der Bewertung von Immobilien befassen.
Die KOSTENLOSE und für Sie UNVERBINDLICHE Wertermittlung stellt eine erste Indikation einer Wertermittlung dar und kann hier vorgenommen werden:
Klicken Sie auf den unteren Button, um den externen Inhalt von "PriceHubble" zu laden.
Bei der Nutzung des Wertermittlungstools von "PriceHubble" wird Ihre Anfrage, die personenbezogene Daten enthält, auf einem Server von "PriceHubble" außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung des Anbieters "PriceHubble" können Sie unter Privacy Policy einsehen.
Durch Klicken auf „Inhalt laden“ stimmen Sie der Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien (§ 25 Abs. 1 TTDSG) und der Verarbeitung der dadurch erhobenen Daten – ggf. auch in einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR – zu (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO; Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Sie haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Zweck und Gründe der Wertermittlung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung gibt die Grundlage für die Wertermittlung und standardisiert die Verfahren zur Ermittlung des Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertes. Sie kann jedoch bestimmte Faktoren für zum Beispiel Liebhaberobjekte oder sehr aktuelles Marktgeschehen nicht standardisiert berücksichtigen. Beispielsweise sind die von den örtlichen Gutachterausschüssen veröffentlichten Bodenrichtwerte in der Regel schon bei Erscheinen veraltet, da sie aus den Verkaufspreisen des Vorjahres gebildet werden.
Für den Fall, dass ein rechtssicheres Gutachten erstellt werden muss, muss ein vereidigter Immobiliengutachter beauftragt werden, der für die Wertermittlung und Dokumentation bis zu mehrere tausend Euro aufrufen kann. Dieser ist für den Normalfall jedoch nicht notwendig und eine kostenlose Immobilienbewertung durch einen regional aktiven Sachverständigen ist zur Feststellung des Marktwertes besser geeignet.
Eine Wertermittlung Ihrer Immobilie kann für folgende Anlässe von Bedeutung sein:
• für den Immobilienverkauf
• im Rahmen einer Scheidung
• im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
• um den Beleihungswert für eine Bank festzustellen
• um eine Hypothek zu verlängern
• zur Dokumentation des Verkehrswerts für das Finanzamt
• als Bewertungsgrundlage beim Immobilienkauf
Verfahrensarten der Wertermittlung
Es gibt je nach Anlass bzw. Verwendungsabsicht unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung. Am häufigsten werden Immobilien nach dem Vergleichswertverfahren bewertet, zumindest wenn es um die Wertermittlung eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes geht. Bei Gewerbeimmobilien oder vermieteten Objekten kommt hingegen häufiger das Ertragswertverfahren zum Einsatz.
Sachwertverfahren
Bei der Sachwertberechnung wird dem Verkehrswert eines Gebäudes dessen Herstellungskosten zugrunde gelegt. Ausgangspunkt sind dabei die Kosten einer theoretischen Neuerrichtung des Gebäudes. Zur Ermittlung des Verkehrswertes wird der Marktanpassungsfaktor angewandt.
Ertragswertverfahren
Insbesondere, wenn eine bewirtschaftete Immobilie oder ein Renditeobjekt zu bewerten ist, wird dieses Verfahren angewendet. Im Vordergrund steht hier der nachhaltig erzielbare Reinertrag für die Werteinschätzung. Bei dem Ertragswertverfahren ist die Marktanpassung zur Verkehrswertermittlung im Liegenschaftszinssatz enthalten.
Vergleichswertverfahren
Bei diesem Verfahren wird der Verkehrswert ermittelt, indem Vergleichspreise ähnlicher bzw. gleichartiger Immobilien zu einem identischen Zeitpunkt herangezogen werden.
Kriterien der Wertermittlung
Wichtigster, da einziger unveränderlicher Wertfaktor ist immer die Lage der Immobilie . Über den Wert von Grund und Boden gibt der Bodenrichtwert Aufschluss, auf dem die Immobilie steht. Als Fausregel lässt sich sagen, dass in Regionen mit einem niedrigen Bodenrichtwert das Objekt stärker ins Gewicht fällt und andersherum weniger wichtig wird, sobald die Grundstückspreise höher sind. Allerdings beeinflussen zahlreiche weitere Faktoren die Wertermittlung einer Immobilie.
Nachfolgende Faktoren gelten als wertbeeinflussend:
• Lage (z. B. Stadt oder Land)
• Art und Größe (z. B. Etagenwohnung, Reihenhaus, Villa)
• Erschließungszustand (z. B. Wasser- und Telefonnetz)
• Ausstattung (z. B. Balkon, Parkett, Garage, Fahrstuhl)
• Energieeffizienz (z. B. Dämmung, Material)
• Zustand (z. B. Mängel, Bauschäden, Baujahr, Renovierungsbedarf)
• Nutzung und Inventar (z. B. leerstehend oder vermietet)
• Ausbaureserve
• Grundbucheinträge
Durchführung der Wertermittlung
Wir bei Goodland können uanbhängig vom Verwendungszweck der Wertermittlung den Immobilienwert für Sie feststellen. In den meisten Fällen, wie zum Beispiel bei Immobilienverkauf, ist die kostenlose Wertermittlung durch uns als Immobilienmakler der erste Schritt zu Annäherung an relevante Werte. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen der Wert der Immobilie eine Rolle spielt, wird ein vereidigter Gutachter benötigt, der dann von uns beauftragt wird. Welche Art der Bewertung in welchem Spezialfall für Sie sinnvoll ist, können wir gemeinsam mit Ihnen im Einzelnen besprechen.
Besonderheiten der Wertermittlung
Einige Besonderheiten können sich unter gewissen Umständen mal mehr mal weniger negativ auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken, vor allem Eintragungen in das Grundbuch, die die Rechte Dritter am Objekt betreffen, wie:
• Erbbaurechte (eigenes Haus auf fremden Grund und Boden) Wohnrechte
• Nießbrauchrechte
• Wegerecht (hierbei kommt es jedoch explizit auf die Art des Wegerechtes an)
Als erfahrene Sachverständige müssen wir in allen unter diesem Punkt genannten Fällen die Immobilie bewerten, die Beeinträchtigungen durch die Rechte einschätzen sowie die Wertminderung entsprechend einbeziehen.
Doch, bevor Sie sich unnötig viele Sorgen machen, sprechen Sie mit uns. Gehen Sie gemeinsam mit uns die Sache in Ruhe an!
Weiterführende Wertgutachten
Im Unterschied zu unserer kostenlosen Wertermittlung Ihrer Immobilie, die erste wichtige Daten hervorbringt, handelt es sich bei einem Wertgutachten um eine kostenpflichtige Leistung, die jedoch wessentlich tiefer geht und genauere Ergebnisse liefert. Auch hier wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt, jedoch unter wesentlich intensiver und detalierter ergründet bzw. mit entsprechend exakteren Ergebnissen. Die Anforderungen sind daher insgesamt bedeutend höher, die Erstellung der Wertgutachtens aufwendiger und oftmals auch zeitintensiver. Für welchen Zweck man welche Form benötigt, erläutern wir Ihnen am besten in einem persönlichen Gespräch.
Inhalte und Parameter
Ein Verkehrswertgutachten kann für jede Art von Immobilie erstellt werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach den allgemeingültigen Vorgaben der sogenannten ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Je nach Immobilie kommen bei der Ermittlung das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und/oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Das Gutachten selbst enthält neben den Berechnungen teils umfangreiche Begründungen zum Wertansatz. Unsere Wertgutachten bei Goodland sind gerichtsfest und besitzen justiziable Natur.
Methoden
Beim Erstellen eines Verkehrswertgutachtens greifen wir auf verschiedene Verfahren der Verkehrswertermittlung zurück. Welches angewendet wird, hängt auch davon ab, wofür das Gutachten benötigt wird. Teils werden die Verfahren auch kombiniert eingesetzt, um einen Durchschnittswert zu ermitteln. Welche Wertermittlungsmethode als Grundlage für ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist, hängt auch von Ihrer Zielsetzung und der Art der Nutzung ab. Sprechen Sie mit uns darüber! Wir können Ihnen beispielsweise sagen, in welchen Fällen sich das Ertragswertverfahren ausschließt oder ein Sachwertverfahren keinen Sinn macht.
Vergleichswertverfahren
Für Verkehrswertgutachten, die nach dem Vergleichswertverfahren erstellt werden, bildet die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses in der Region die Grundlage für die Wertermittlung. Gibt es ausreichend viele Daten, liefert dieses Verfahren gute Ergebnisse. Es wird in der Regel bei der Bewertung von selbstgenutzten Immobilien oder Grundstücken genutzt.
Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert anhand des Bodenwerts des Grundstücks sowie des Gebäudeertragswerts ermittelt. Letzterer ergibt sich aus den Mieteinnahmen und Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie. Es kommt bei vermieteten Immobilien aus den Bereichen Wohnen und Gewerbe zur Anwendung.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert anhand des Boden- und Gebäudesachwerts ermittelt. Grundlage für den Bodenwert ist der örtliche Bodenrichtwert, der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten für das Gebäude, wobei das Baualter in Form einer entsprechenden Wertminderung berücksichtigt wird. Das Sachwertverfahren wird oftmals von Banken genutzt.
Preis für den Immobilienverkauf ermitteln
Wenn Sie eine Immobilie wollen, dann stellt sich immer auch die Frage: Wie hoch ist der zu erzielende Preis für den Hausverkauf, den Verkauf der Wohnung oder eines Grundstücks? In diesem Zusammenhang kommen auch Fragen auf, wie der Wert der Immobilie ermittelt wird, sodass der Immobilienwert laut einer Immobilienwertermittlung auch einem angemessenen Marktwert entspricht. Hinzu kommen all die verschiedenen Begriffe, die im Internet zu dem Thema Immobilienwert ermitteln und Verkauf von Immobilien zu finden sind. Die Bewertung einer Immobilie im Zusammenhang des Verkaufs wollen wir Ihnen hier gerne näher erläutern. Zunächst einmal gilt es aber ein paar Begrifflichkeiten zu erklären. Schließlich wollen wir Sie transparent informieren, da wäre „Maklerkauderwelsch“ und „Bewertungschinesisch“ einfach nur unpassend.
Der Unterschied zwischen Angebotspreis und Verkaufspreis
Das was Immobilienverkäufer und natürlich auch die Erwerber am meisten interessiert, ist der letztendlich notariell beurkundete Kaufpreis für eine Immobilie. Der Verkaufspreis ist schlussendlich die Summe Geld, für die die Übertragung der Immobilie erfolgt. Nun steht der tatsächlich erzielte Kaufpreis allerdings am Ende des Verkaufs von Immobilien. Vorher findet eine ausführliche Bewertung der Immobilie statt, um einen genauen Wert zu ermitteln. Wenn Sie uns als Makler beauftragen, führen wir eine Immobilienbewertung für Sie kostenlos durch. Am Anfang stellt sich also die Frage, zu welchem Preis sollte die Immobilie am besten angeboten werden, damit am Ende ein guter Verkaufspreis herauskommt. Um einen möglichst optimalen Verkaufspreis zu erzielen, muss ein passender Angebotspreis ermittelt werden. Dies ist quasi der Preis, mit dem die Immobilie am Markt angeboten wird. Um beim Immobilienverkauf einen wirklich passenden Angebotspreis zu ermitteln, also einen Wert bei dem Sie kein Geld verlieren, aber auch nicht versuchen den Erwerber zu übervorteilen, sollte immer vom Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie ausgegangen werden.
Der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert
Der Marktwert ist ein Synonym für Verkehrswert und ist im Baugesetzbuch (§194 BauGB) definiert. Demnach ist dies der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblicherweise zu erzielen wäre. Der Marktwert oder auch Verkehrswert ist also eine theoretische Größe und ist das Ergebnis der Wertermittlung. Um den Marktwert von Immobilien zu ermitteln, werden bestimmte Verfahren angewendet. Grundlage dafür bilden Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Eine Immobilienbewertung wird üblicherweise im Vergleichsverfahren oder Sachwertverfahren durchgeführt. Aber auch ein Ertragswertverfahren kann den Wert von Immobilien bestimmten.
Der Verkehrswert als Grundlage für den Angebotspreis
Der Verkehrswert einer Immobilie sollte für die Festlegung des Angebotspreises immer bekannt sein. Ein förmliches Verkehrswertgutachten wird deshalb im Regelfall aber nicht benötigt. Dies wäre nur dann ratsam, wenn Sie sich mit steuerlichen Aspekten oder Erbauseinandersetzungen befassen müssen. In der Verkehrswertermittlung wird auf der Grundlage der amtlichen Daten des Gutachterausschusses und der speziellen Merkmale der Immobilie ein Marktwert errechnet. Dieser stellt den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr durchschnittlich erzielbaren Preis dar.
Aufgabe der Gutachterausschüsse
Die Gutachterausschüsse erhalten immer alle beurkundeten Immobilienkaufverträge von den jeweiligen Notaren. Diese werden von ausgewiesenen Fachleuten ausgewertet und es entsteht eine Kaufpreissammlung, auf deren Basis regelmäßig Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichte veröffentlicht werden. Die Gutachterausschüsse leisten so einen wichtigen Beitrag zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
Den besten Angebotspreis ermitteln
Mit dem Marktwert liegt zwar eine gute Preisgrundlage für Ihr spezielles Objekt vor, nun kommt es aber entscheidend darauf an einen optimal passenden Angebotspreis zu bestimmen. Liegt der Angebotspreis zu niedrig, werden sich die Interessenten in Scharen melden. Ist er zu hoch, steht das Telefon still. Kurzum, Ihr Haus oder Ihre Wohnung muss sich logisch in das Immobilienpreisgefüge in Berlin oder einer anderen Umgebung einpassen. Bei dem besten Angebotspreis melden sich ausreichend viele Interessenten, nach einer grundlegenden Information und Prüfung der Interessenten bleibt aber nur einer übrig: der Käufer.
Die Kunst den besten Verkaufspreis festzulegen
Bei der Festlegung des besten Angebotspreises ist die jeweilige Mikromarktlage entscheidend. Es kann um die spezielle Lage Ihres Objektes gehen, aber auch um die Käuferschicht, die sich für Ihre Immobilie eignet. Es gehört viel Fingerspitzengefühl und Marktkenntnis dazu, mit der richtigen Strategie zum bestmöglichen Ergebnis zu gelangen und den richtigen endgültigen Verkaufspreis zu bestimmen. Wir von immoeinfach.de nehmen es als Immobilienexperten und Makler mit der Preisfindung immer sehr genau. Auf der Basis einer sauberen Unterlagenrecherche und einer fundierten Wertermittlung zur Hausbewertung erzielen wir hohe Preise für unsere Kunden, die ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen wollen.