TREUHÄNDERISCHE VERWALTUNG VON WOHNEIGENTUM
WEG-Verwaltung – nicht nur kaufmännische und organisatorische Aufgaben
Wichtig für uns als Immobilienverwalter sind universelles Geschick, vielfältige unternehmerische Erfahrungen in der Verwaltung von Wohneigentum und Gewerbeimmobilien sowie ausgeprägte betriebswirtschaftliche Fähigkeiten. Eine fundierte immobilienwirtschaftliche Ausbildung und Freude an den verschiedenen Aufgabe rund um das Thema Immobilien in Hamburg, Harburg und in der Nordheide runden unser Profil ab.
Ob selbstgenutzt oder vermietet – oft ist die Immobilie zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Stetig steigende Anforderungen des Gesetzgebers führen dazu, dass wir als Immobilienverwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen zu beachten sowie die dazugehörigen Gesetzesänderungen im Bereich der Immobilienwirtschaft zu beobachten haben. Eine adäquate Betreuung und ordnungsgemäße Umsetzung durch uns als Verwalter von Wohneigentum und Gewerbeimmobilien führen aber letztlich zum Werterhalt oder sogar zur Wertsteigerung.
Da Immobilienverwaltungen eine große Verantwortung tragen und das Vermögen von unzähligen Wohnungseigentümern schützen, verpflichten wir uns bei Goodland freiwillig dazu, in der Fort- und Weiterbildung mindestens doppelt so viel Zeit zu investieren wie an Mindestanforderungen vorgegeben werden.
Das zahlt sich nicht nur am Ende aus, sondern ermöglicht uns als Immobilienverwalter bereits ab Beauftragung den selbstbewussten Einstieg sowie eine entsprechende Planungs- und Ergebnissicherheit für unsere Mandanten, – im Idealfall für viele Jahre.
Unsere Aufgaben im Überblick
Wohnungseigentümer sind für die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich. Eine sach- und ordnungsgemäße Verwaltung lässt sich jedoch am besten über die Inanspruchnahme unserer Dienste als zertifizierte Immobilienverwalter sicherstellen. Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück und Anlagen und Einrichtungen sowie sonstige Teilbereiche eines Gebäudes, die von der WEG genutzt werden.
Bei der WEG-Verwaltung sind wir nach § 9b Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese im Außenverhältnis repräsentiert. Unsere Aufgaben und Befugnisse sind in § 27 WEG beschrieben. Danach sind wir gegenüber der WEG berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Nach § 27 Abs. 2 WEG können die Wohnungseigentümer die Rechte und Pflichten nach Absatz 1 durch Beschluss einschränken oder erweitern.
Kaufmännische Aufgaben
• Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
• Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
• Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge
• Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
• Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
• Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
• Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
• Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
• Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
• Personalangelegenheiten von Angestellten des WEG, einschließlich Gehaltszahlungen
• Mitwirken bei Wohnungsverkäufen
Technische Aufgaben
• Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
• Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
• Organisation von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten
• Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
• Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
• Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
• Versicherungsabrechnung durchführen
• Einweisung Handwerker und Hausmeister
• Schlüsselbestellung
• Beauftragen von Sachverständigen
• Entwicklung von Nutzungskonzepten
Rechtliche Aufgaben
• Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
• Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen und Verordnungen
• Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
• Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
• Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
• Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
• Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht
• Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz
• Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
• Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
• Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
• Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung
• Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften
• Führung von Beschlusssammlungen
• Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
• Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
• Beschwerdemanagement
• Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
• Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen