Verkaufen und wohnen bleiben

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie wissen, auf welche Aspekte und Kriterien es ankommt. So einfach es einem im ersten Augenblick vielleicht auch erscheinen mag – es kann unter Umständen zu einer echten Odysee werden. Auch, wenn Sie mit den besten Absichten beginnen, Sie werden schnell feststellen, dass Sie es mit einer Vielzahl an unbekannten Bedingungen zu tun haben, die es zu berücksichtigen gilt. Was unternehmen Sie zum Beispiel, wenn sich plötzlich ein Kaufinteressent bei Ihnen meldet? Was passiert, wenn Sie sich nach Beurkundung des Kaufvertrages mit einem Mangelvorwurf oder mit Finanzierungsproblemen des Käufers konfrontiert sehen?

Wir möchten Sie deshalb transparent und hilfreich aufklären, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen, sondern genau wissen, worauf Sie sich einstellen müssen. Gern unterstützen wir Sie daher an dieser Stelle schon einmal mit den wichtigsten Informationen. Wenn Sie Detailfragen haben, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit auch gern persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die unstete Entwicklung der Immobilienpreise, der demografische Wandel oder auch geringe Renten lassen viele Eigentümer über die Zukunft Ihrer Immobilie ins Grübeln geraten. Wenn Sie sich in einer solchen Lage befinden, dann stellt sich die Frage: Immobilie verkaufen oder doch lieber wohnen bleiben? Oder geht nicht sogar auch beides?

Als Makler in der Region Landkreis Harburg, Jesteburg, Buchholz und Nordheide erhalten wir dazu viele Fragen:

  • Ist es möglich, seine Immobilie zu verkaufen und weiter wohnen zu bleiben?
  • Kann der Mietvertrag später nicht aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden?
  • Welche Möglichkeiten und Varianten bieten sich mir überhaupt noch?

Sie können Ihre Immobilie verkaufen und weiterhin wohnen bleiben.

Wir von Goodland möchten Sie beruhigen und zeigen Ihnen im Folgenden die Vor- und Nachteile, die es hat, seine eigene Immobilie zu verkaufen, aber gleichzeitig weiter darin wohnen zu bleiben. Es gibt verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten für Sie. Prüfen Sie das für sich so genau wie möglich. Gern unterstützen wir Sie und möchten Ihnen Zukunftssicherheit geben.

Grundsätzliche Informationen, wenn Sie verkaufen, aber wohnen bleiben möchten:

Die eigene Immobilie nutzen, um sich weitere Wünsche zu erfüllen ...

Die Immobilienrente ist eine Möglichkeit, mehr Geld zu haben, ohne aus dem Haus ausziehen zu müssen, das man verkaufen möchte. In der Vergangenheit galt es nahezu als selbstverständlich, die einmal erworbene Immobilie dauerhaft zu behalten und vielleicht sogar zu vererben. Inzwischen setzt sich das Konzept der Immobilienverrentung immer weiter durch. Sie machen auf diese Weise als Immobilienbesitzer ein in der Immobilie gebundenes Vermögen zu verfügbarem Geld und erhöhen Ihre finanzielle Beweglichkeit. Der Begriff „Immobilienrente“ ist eine übergeordnete Bezeichnung für verschiede Möglichkeiten. Es gibt dabei unterschiedliche Modell, um Ihr Haus zu verkaufen und weiterhin darin wohnen zu bleiben.

Die häufigste Verwendung einer Immobilienrente ...

Einige Immobilienbesitzer möchten Ihren Kindern, Enkelkindern oder anderen Personen vielleicht bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung zu unterstützen, eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Mit dem Verkauf einer Immobilie wird Kapital dafür frei. In anderen Fällen ist die Immobilie fast oder sogar vollständig abbezahlt, das Kapital bleibt jedoch gebunden. Durch den Verkauf, können Sie hingegen eben frei über Ihr Kapital verfügen und trotzdem in Ihrem gewohnten und geliebten Zuhause bleiben. Zudem kann das Eigenheim gegen eine Einmalzahlung verkauft werden. Mit dem frei gewordenen können beispielsweise größere Darlehen abgelöst werden. Somit entfallen die Belastungen durch Tilgund und Zins. Oder aber Sie wollen eine größere Anschaffung tätigen, Ihr Haus modernisieren oder altersgerecht umbauen. Auch für diese Fälle eignet sich der Verkauf mit „Wohnrecht“. Durch einen Verkauf erhalten Sie direkt Liquidität, und das, ohne ein weiteres Darlehen aufnehmen zu müssen.

Die prinzipielle Funktionsweise einer Immobilienverrentung ...

Das Grundprinzip ist einfach: Eigenheimbesitzer verkaufen ihr Haus, sichern sich aber ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht. Den Kaufpreis erhalten Sie entweder als einmalige Zahlung, als monatliche Rentenzahlung oder in einer Kombination aus beidem. Außerdem wird die Rente teils deutlich aufgebessert. Das gebundene Kapital steht unmittelbar zur Verfügung. Hauseigentümer haben meistens ein Leben lang hart gearbeitet und auch Ersparnisse in die Immobilie gesteckt – eine entsprechende Vorsorge für das Rentenalter. Allerdings kann es sein, dass auch oder gerade im Rentenalter die finanziellen Möglichkeiten schrumpfen. Zudem kann auch die Erbfrage mit einer Immobilienrente vorzeitig beantwortet werden. Oftmals wollen die eigenen Kinder das Elternhaus aber nicht selbst weiternutzen oder eine Aufteilung wird schwierig, da Geschwister ausgezahlt werden müssen. Kapital aus einem Immobilienverkauf lässt sich in diesem Vergleich wesentlich unkomplizierter ufteilen. Es kostet Sie eventuell etwas an Kraft, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, aber machen Sie sich keine übergroßen Gedanken – wir bei Goodland Immobilienmanagement wissen genau, was zu tun ist und unterstützen Sie tatkräftig dabei, sich im Dickicht der Möglichkeiten sicher zu orientieren. Wir lieben das was wir tun, scheuen Sie sich also nicht uns zu kontaktieren.

Modelle der Immobilienrente

Als Makler wollen wir Ihnen die verschiedenen Modelle und deren Vorteile aufzeigen. So könnten zum Beispiel Immobilien verkauft werden und Sie als ehemaliger Besitzer könnten weiterhin nach dem Verkauf in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben. Gehen Sie davon aus, dass es immer Wege gibt, Immobilie und Lebensperspektive unter einen Hut zu bringen und ein Wohnrecht zu bestellen. Meist haben Eigentümer nur die gängige Verkaufsoption im Sinn. Erster wichtiger Schritt: die Wertermittlung. In diesem Zusammenhang gibt es mit einem Immobilienverkauf durchaus auch alternative Wege, mit denen sich individuelle Lebenssituationen berücksichtigen lassen. Wir als Immobilienmakler mit Sitz im Süden Hamburgs und Spezialist für die Region Harburg, Buchholz und Nordheide zeigen Ihnen, welche Wege Sie in Betracht ziehen könnten.

Rückmietverkauf

Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung zum vollen Preis verkaufen und danach für eine kürzere oder längere Zeit selber mieten. Das ist rechtlich sicher und vor allem auch unkündbar. Vorteil: die eventuell noch auf der Immobilie lastende Verbindlichkeiten an die Bank können Sie zurückzahlen und wieder flexibler werden. Diese Variante eignet sich besonders dann, wenn schnelle Liquidität erforderlich ist.

Verkauf mit Wohnrecht

Wenn Sie planen Ihr Haus zu verkaufen, um Liquidität zu erhalten, aber gleichzeitig langfristig darin bleiben möchten, bietet sich ein Hausverkauf mit so genanntem „Wohnrecht“ an. Hierbei wird zwischen einem entgeltfreien und dem entgeltlichen Wohnrecht unterschieden, dazu beraten wir Sie gern. Je nachdem welche Variante gewählt wird, reduziert sich der Kaufpreis – als einmalige Leistung oder als wiederkehrende.

Verkauf mit Nießbrauchrecht

Beim Nießbrauchrecht handelt es sich um ein weitergehendes Nutzungsrecht als das allgemeine Wohnrecht. Mit einem Nießbrauchrecht können Sie eine Immobilie weiterhin selbst nutzen; übrigens sogar auch vermieten und die entsprechenden Mieten selbst vereinnahmen. Es reduziert allerdings den Marktwert Ihrer Immobilie.

Teilverkauf

Sie verkaufen beim Modell des so genannten Teilverkaufs bzw. Teilkaufs lediglich einen Anteil von bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie. Das bedeutet, Sie können auch nur höchstens 50 Prozent des vollen Verkehrswertes umsetzen. Dieses Kapital erhalten Sie im Allgemeinen als Einmalzahlung. Für den verkauften Anteil zahlen Sie ab dem Verkauf dann eine Nutzungsgebühr. Auszahlungshöhe und Nutzungsgebühr richten sich nach dem Wert Ihrer Immobilie.

Klassische Immobilienrente

Bei der klassischen Immobilienrente verkaufen Sie Ihr Zuhause üblicherweise an ein Unternehmen, das sich auf Immobilienverrentung spezialisert hat. Als Eigentümer erhalten Sie dann ein entsprechendes Wohnrecht, das den Immobilienwert nach einem speziellen Berechnungsverfahren verringert. Den Restbetrag können Sie dann als Monatsrente oder mit einer Einmalzahlung kombiniert erhalten.

Klassische Leibrente

Die klassische Leibrente kommt für Haus- oder Wohnungseigentümer ab einem Alter von 70 Jahren in Frage. Das Haus wird hierbei an den Leibrentengeber veräußert und Sie als Eigentümer erhalten im Gegenzuge ein lebenslanges Wohnrecht. Die Bezahlung kann über wiederkehrende monatlichen Raten oder über eine anteilige Einmalzahlung erfolgen. Der Kaufpreis richtet sich nach den zu erwartenden Rentenzahlungen.

Umkehrhypothek

Bei einer Umkehrhypothek verkauft der Eigentümer sein Haus nicht, sondern beleiht dieses lediglich. Die Besonderheit gegenüber einem normalen Darlehen besteht darin, dass zu Lebzeiten des Eigentümers weder Tilgungen noch Zinsen gezahlt werden. Den Auszahlungsbetrag kann entweder in monatlichen Raten oder auch als Einmalzahlung vereinbart werden. Die beleihende Bank befriedigt sich nach Ableben des Besitzers durch den Verkauf der Immobilie.

Begründen von Wohneigentum

Sofern Ihre Immobilie groß genug ist und Sie nicht den ganzen Platz benötigen, können Sie Ihr Haus aufteilen und Wohneigentum begründen. Die nicht benötigten Flächen können Sie eigenständig verkaufen und in einer Wohnung selbst wohnen. So bringt Ihnen die verkaufte Einheit eine zusätzliche Immobilienrente, in der Regel als Einmalzahlung. Es besteht aber auch die Möglichkeit alle Wohnungen zu verkaufen und als Mieter weiter in einer Einheit zu wohnen.

Grundstücksteilung mit Bauplatzverkauf

Eine Form der „Immobilienrente“ kann sich dadurch ergeben, dass Ihr Haus auf einem übergroßen Baugrundstück steht. Ein sehr großes Grundstück ist im Alter immer schwer zu unterhalten und zu pflegen. Die alleinige Nutzung wird häufig unwirtschaftlich, weil Sie sich immer mehr Pflege hinzukaufen müssen. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit einen eigenständig bebaubaren Teil Ihres Grundstücks zu verkaufen und so Ihre Rente aufzubessern.

Foto oben: Nilov Mikhail (Pexels)