Nebenkosten

Die Erwerbskosten umfassen nicht nur den Kaufpreis einer Immobilie. Es kommen noch bestimmte Nebenkosten hinzu., die etwa einen Anteil von 8 bis 15 Prozent vom Kaufpreis betragen. Das betrifft den Verkauf eines Hauses, einer Wohnung und eines Grundstücks gleichermaßen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen, raten wir sowohl Verkäufern als auch Käufern dazu, diese Kosten fest im Blick zu behalten, damit am Ende die Rechnung auch tatsächlich aufgeht und es zu keinen bösen Überraschungen kommt. Die zu erwartenden Nebenkosten führen wir im Folgenden zum Zwecke einer erster Orientierung für Sie auf.

Nebenkosten, die der VERKÄUFER zu tragen hat

Wenn Sie ohne Immobilienmakler verkaufen, müssen Sie als Verkäufer in der Regel die nachfolgenden Kosten übernehmen. Wenn Sie aber einen Immobilienmakler beauftragen, zum Beispiel Goodland Immobilienmanagement, übernimmt der Makler diese Kosten für Sie.

Energieausweis und andere Dokumente

Bei einem Verkauf von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken in der Region Landkreis Harburg, Jesteburg, Buchholz und Nordheide ist das Vorhandensein aller Objekt-Unterlagen entscheidend, um möglichst schnell einen Interessenten zu finden. In diesem Zusammenhang entstehen zum Beispiel Kosten für den Energieausweis, zu erstellende Grundrisse oder für einem Grundbuchauszug. Zur Vorlage bzw. Aushändigung eines Energieausweises sind Sie bei einem Immobilienverkauf gestzlich verpflichtet. Diese Kosten betragen etwa 50 bis 400 Euro. Zudem ist der Zeitaufwand bis zur Erstellung eines Energieausweises nicht zu unterschätzen. Einen Energieausweis oder die Grundbuchauszüge zu beantragen, kann für einen unerfahrenen Laien viel Zeit in Anspruch nehmen. Als Makler von Goodland Immobilienmanagement hingegen beantragen wir für unsere Kunden den Energieausweis und weitere Unterlagen, die für den Wohnungs- und Hausverkauf von Bedeutung sind, in routinierten Abläufen und übernehmen zudem auch noch die anfallenden Kosten.

Wertgutachten

Beim Verkauf einer Immobilie dient nicht nur eine erste Wertindikation, sondern ein detailliertes Wertgutachten als Entscheidungsgrundlage. Auch im Falle von Auseinandersetzungen und Streitigkeiten rund um ein Vermögen, wie beispielsweise bei Erb- oder Scheidungsfällen, wird ein solches Gutachten fast zwingend benötigt, um den Wert der Immobilie nach objektiven Kriterien transparent zu bestimmen. Den Immobilienwert ermitteln Gutachter, Architekten, Bauingenieure und Makler. Je nach dem, wer eine Wertermittlung durchführt und mit welchen Methoden, ergeben sich von einander abweichende Beträge. Als zertifizierte Wertermittler, Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Baubegleiter sind wir bei Goodland Immobilienmanagement in der Lage, eine komplexe Errechnung zu erstellen, die sämtlich Einfluss- und preisbildende Faktoren berücksichtigt, auch solche, die auf den ersten Blick gar nicht ersichtlich sind. Wir bieten allen Interessenten eine kostenlose erste Wertindikation an, auf die Sie dann eine weiterführende Beratung aufbauen können; entweder mit uns, mit einem anderen Makler oder auch in Eigenregie. Eine tiefergehende Wertermittlung Ihrer Immobilie ist sehr aufwendig und wird von uns daher erst vorgenommen, wenn Sie die feste Absicht haben, mit uns zusammenzuarbeiten. Anders geht das leider nicht.

Spekulationssteuer

Für Verkäufer wird eine Spekulationssteuer fällig, wenn diese Haus oder Wohnung vor der gesetzlichen Spekulationsfrist (10 Jahre) veräußern. Der entsprechende Steuersatz ist abhängig vom Einkommen des Besitzers und dem Wert der Immobilie. Die Spekulationssteuer gehört in diesem Fall also zu den zu erwartenden Nebenkosten.

Löschung der Grundschuld

Als Sicherheit für Gläubiger ist eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen („dingliches Pfandrecht“). Der Verkäufer kann diese löschen, vor allem dann, wenn der Käufer das verlangt, damit er das Objekt lastenfrei erwerben kann. Die Löschung wird notariell mit der Löschungsbewilligung veranlasst. In diesem Kontext werden also Kosten für Notar und Grundbuchamt fällig, die zu den Nebenkosten hinzugerechnet werden müssen.

Nebenkosten, die der KÄUFER zu tragen hat

Maklerkosten

Wenn Sie Ihre Immobilie über uns bei Goodland Immobilienmanagement oder einen anderen Immobilienmakler erwerben, erhalten wir für unsere Vermittlung die übliche Maklerprovision. Die genauen Kosten hängen vom jeweiligen Preis und der jeweiligen Region des Objekts ab. Hierbei wird eine Umsatzsteuer auf die Provision für die Vermittlung des Objekts verrechnet. Bei einem Immobilienverkauf sind die Maklertätigkeit von Verkäufer und Käufer zu tragen, sollte der Verkäufer den Makler beauftragt haben. Die Maklerprovision ist also zu den Nebenkosten des Verkäufers, sowie zu den Erwerbsnebenkosten hinzu zu addieren.

Notarkosten

Der Verkauf einer Immobilie wird erst durch einen notariellen Kaufvertrag rechtsgültig. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Als Käufer tragen Sie die Notarkosten, deren Höhe in erster Linie vom Kaufpreis, aber von eventuellen sonstigen Vertrags- und Vereinbarungsdetals abhängt, die beim Nota entsprechende Aufwände erzeugen.

Grundbucheintrag

Der Eintrag ins Grundbuch ist vorgeschrieben und kostet Geld, wenn eine Immobilie verkauft wird. Nur dadurch werden Sie vor dem Gesetzt rechtmäßiger Eigentümer eines Grundstücks, auf dem das Haus steht oder sich die Wohnung befindet. Das Grundbuch verzeichnet alle Beurkundungen über Grundstücksrechte., dazu zählen Eigentum, Hypothek und/oder Grundschuld, desweiteren eventuell zu gewährende Wege- oder Nachbarrechte. Für den Eintrag sind die Grundbuchämter der jeweiligen Region zuständig und befinden sich im Amtsgericht. Die Eintragung ins Grundbuch wieder veranlasst ein Notar. Käufer sollten sich von diesem den Grundbuchauszug zeigen und die damit für sie verbundenen rRechtspflichten genau erläutern lassen. Für den Eintrag wird eine Gebühr im Verhältnis zum Kaufpreises entrichtet.

Grunderwerbsteuer

Das Finanzmat verlangt Grunderwerbsteuer. Steuern beim Hauskauf sind demzufolge immer zu berücksichtigen, beim Verkauf oder Wohnungsverkauf fallen diese Nebenkosten nicht an. Teure Ausstattungen lassen sich übrigens unter bestimmten Umständen aus dem Kaufpreis heraus rechnen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie dazu einen Rechtsanwalt befragen. So lassen sich zum Beispiel hochwertige Einbauküchen oder auch eine frei im Garten stehende Garage von der Höhe des Kaufpreises für die Berechnung der Grunderwerbsteuer abziehen. Das muss allerdings vorher juristisch sauber mit dem Verkäufer geklärt sein.

Nebenkosten der Finanzierung

Neben Tilgung und Zins ist es bei der Aufnahme eines Darlehens mittlerweile fast üblich, der Bank ein Wertgutachten vorzulegen. Das Wertgutachten ist kostenpflichtig und wird in den Effektivzins eingerechnet. Weiterhin können Bereitstellungszinsen fällig werden, die eine Bank verlangt, wenn das Darlehen nicht in einer bestimmten Frist abgerufen wird. Die Höhe der Kosten sowie die Fristen können vorher mit der Bank ausgehandelt werden. Rufen Sie ein Darlehen erst nach Ablauf der vereinbarten Frist ab, müssen Sie die entsprechenden Zinsen an die Bank bezahlen. Das sollten Sie in jedem Fall vermeiden und im Hinterkopf behalten.

Nebenkosten beim Immobilienkauf und -verkauf

Käufer sollten sich über alle Nebenkosten beim Kauf kennen klar sein, um unangenehme Überraschungen und finanzielle Mehrbelastungen zu vermeiden. Die Kaufnebenkosten können unter Umstände höher sein als Sie vermuten und dürfen Ihrer Kaufabsicht nicht im Wege stehen. Aus diesem Grund sollten Sie bei Ihrer persönlichen Berechnung Ihrer Machbarkeiten diese Kosten einrechnen, um auch im Immobilien- und Kaufpreisvergleich nicht Äpfel mit Birnen zu verwechseln. Das sind aber nur einige Kosten neben weiteren möglichen, die auf Sie zukommen könnten. Lassen Sie sich am besten beraten.

Foto oben: Kampus Production (Pexels)