Haus verkaufen

Es gibt viele Gründe für einen Hausverkauf. Für einige Eigentümer sind dabei die Immobilienpreise ausschlaggebend, in anderen Fällen geht es allerdings aber auch um ganz persönliche, private Umstände, wie beispielsweise ein Umzug oder ein neuer Job in einer anderen Stadt. Wir von Goodland Immobilienmanagement möchten alles für einen möglichst optimalen Verkauf unternehmen. Wenn Sie sich in der Situation befinden, eine Entscheidung über die Zukunft Ihres Eigenheims treffen zu wollen oder vielleicht auch zu müssen, dann sind wir für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich gern in Ihren Absichten.

Gehen Sie den Verkauf so entspannt wie möglich an.

Der Hausverkauf ist kein Hexenwerk, aber auch nicht einfach gemacht. Falls Sie sich den Verkauf alleine nicht zutrauen, begleiten unsere Immobilienexperten gerne.

Das Wichtigste im Überblick

Vorbereitung

Eine gute Vorbereitung ist auch in diesen Angelegenheiten sehr wichtig. Aber der Reihe nach: Zunächst sollten Sie für sich entscheiden, ob Sie Ihre Immobilie mit oder ohne Hilfe eines Maklers veräußern möchten, beides hat bestimmte Vor- und Nachteile. Mit einem professionellen Immobilienmakler haben Sie natürlich einen erfahrenen Partner an der Seite und müssen entsprechend wenig Vor- und Fachwissen mitbringen. Auch wäre dann die Vorbereitung auch nicht so intensiv, denn der Makler organisiert alle notwendigen Unterlagen für Sie kostenlos und hält auch vollumfängliche Checkslisten für Sie bereit. Sofern Sie sich hingegen entscheiden, ohne Makler an die Sache heranzugehen bzw. einen Verkauf vorzunehmen, sollten Sie auf jeden Fall sämtliche Unterlagen beschaffen und auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtlicher Entsprechung hin genauestens überprüfen. Neben diesen für den Verkauf zwingend erforderlichen Unterlagen ist an weitere Dinge zu denken: Bevor Sie zum Beispiel ein Inserat erstellen können, sollten ansprechende und aufbereitete Fotos aufgenommen und ein Exposé erstellt werden, das Sie im Falle einer Nachfrage sofort griffbereit haben oder per E-Mail versenden könnten.

Verkaufspreis

Von allen Faktoren, die während des Verkaufsprozesses eine Rolle spielen, ist der Angebotspreis am wichtigsten. Einen dem Markt angemessenen Preis zu definieren, stellt für viele Haus- und Grundstücksbesitzer eine große Herausforderung dar. Zum einen müssen nämlich Lage und Zustand der Immobilie berücksichtigt werden, aber zum anderen auch die Kaufkraft der Zielgruppe. Emotionen und Erinnerungen an die Zeit im Eigenheim sollten Sie versuchen auszublenden und sich auf eine sachliche, nüchterne Sicht auf Ihr Vorhaben einstellen. Für einen besseren Spielraum bei Verhandlungen lohnt es sich, allein aus diesem Grund einen Makler zu beauftragen, denn die Preise fallen am Ende unter Umständen höher aus als erwartet. Ohne den richtigen Preis für Ihre Immobilie kommen Sie leider nicht voran. Ist dieser zu niedrig, werden Sie von vielen Interessenten überrannt, ist er zu hoch, fällt das Interesse geringer aus. Und wenn Sie den Preis nachträglich herabsenken, warten die Interessenten, ob Sie noch weiter heruntergehen. Das ist leider nicht so einfach.

Käuferansprache

Beim Verkauf eines Hauses haben Sie keine sofortigen Interessenten, wie dieses meistens beim Wohnungsverkauf der Fall wäre. Diese müssen Sie regelrecht suchen, und das über bestimmte bzw. dafür geeignete Kanäle. Es ist ausschlaggebend für den Erfolg Ihrer Verkaufsabsicht, die richtigen Leute anzusprechen, zu deren Bedarf also Ihre Immobilie in ihren Merkmalen passt. Das ist je nach Objekt, Preis oder Lage immer anders gelagert. So wird ein eher kleines Einfamilienhaus in der Nähe von Hamburg zum Beispiel jungen Familien zusagen. Neben der Größe des Gartens und die Nähe zu Schulen oder Kindergärten ist in solche einem Fall recht ausschlaggebend. So gäbe es noch unzählige andere Fälle, in denen die Kaufentscheide völlig anders erfolgen. Mit einem professionellen Exposé werden alle wesentlichen Fakten dargestellt. Da dieses die Immobilie nicht bis ins wirklich allerletzte Detail abbilden kann, sind hier die faktisch richtigen Rahmenangaben entscheidend. In der Verkaufsphase sollten demnach ganz bestimmte Interessenten in ihrem individuellen Bedarf angesprochen und bedient werden. Gute Objektfotos können maßgeblich dabei helfen, die Anzahl der Besichtigungen zu erhöhen bzw. eine Vorauswahl der Interessenten für Sie zu vereinfachen. Dem Aufwand bei der Vermarktung oder der Exposéerstellung sind keine Grenzen gesetzt. Mit einem passenden Vermarktungskonzept, also der richtigen Strategie lässt sich sehr viel erreichen. Wir stehen Ihnen gerne als Partner zur Seite, wenn Sie das möchten.

Zeiträume

In jedem Fall ist es leider so, dass Sie ausreichend Zeit einplanen sollten, bis sich Ihr Verkaufswunsch realisiert hat. Das bedeutet nicht, dass es nicht auch schneller als erwartet ginge. Dennoch, in der Regel ist bis zumVerkauf mit mehreren Wochen oder sogar Monaten zu rechnen, je nach Marktsituation. Der Verkauf kann  allerdings durch viele Einflussfaktoren verlangsamt oder beschleunigt werden. Wenn der Verkaufspreis zu hoch ist oder wichtige Unterlagen erst noch mühsam beschafft werden müssen, kann es entsprechend länger dauern. Und auch das Gegenteil ist möglich: Ist der Preis eher niedrig angesetzt, finden sich Interessenten vergleichsweise schneller und wenn alle Unterlagen vorhanden sind, kann die Vermarktung früher beginnen bzw. der Vermakrtungsprozess insgesamt konstruktiver vorangehen.

Haus verkaufen trotz Kredit

Für die Verwirklichung einen Eigenheims ist meistens die Aufnahme eines langfristigen Bankdarlehens erforderlich gewesen. Dieses ist dann als Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Nur wenige Eigentümer verfügen bei Bau oder Kauf ihrer Immobilie, ihres Grundstücks oder einer Eigentumswohnung über daserforderliche Kapital, um die Immobilie voll bzw. bar bezahlen zu können. Bei einem Kredit mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren aber weiß niemand so genau, ob dieser auch dauerhaft eingehalten werden kann. So führen viele Gründe zum vorzeitigen und nicht geplanten Verkauf des Eigenheims. Das kann ein Todesfall, Arbeitslosigkeit oder ein berufsbedingter Umzug sein.

Elternhaus verkaufen

Verschiedene Lebensumstände können es erforderlich machen, dass Kinder ihr Elternhaus verkaufen. Diese Situation kann zum Beispiel dann zustandekommen, wenn die Kinder das Haus ihrer Eltern geerbt haben, aber nicht selbst darin wohnen bleiben möchten. Es gibt auch Fälle, in denen die Eltern verkaufen wollen, weil sie vielleicht gerne in eine überschaubar große Wohnung in der Nähe der Kinder umziehen möchten; das Haus ist ihnen mittlerweile zu groß geworden. In den meisten dieser Fälle ist es hilfreich, einen Immobilienverkauf mit der Unterstützung eines Immobilienmaklers durchzuführen. Aufgrund unserer Erfahrung bei Goodland Immobilienmanagement können wir prinzipiell höhere Verkaufspreise als der private Verkäufer erzielen. Ihre Immobilie präsentieren und vermarkten wir strategisch, das bedeutet unter Ausrichtung auf verschiedene Bedürfnissgruppen.

Wer ist dazu berechtigt, das Elternhaus zu verkaufen?

Nur die Personen, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, dürfen verkaufen. Das sind oftmals beide Elternteile zu gleichen Teilen. Diese können somit jederzeit und unabhängig von der Meinung der Kinder das Haus verkaufen. Allerdings gibt es auch Sonderfälle, die andere Personen dazu berechtigen, das Elternhaus zu verkaufen, z. B. wenn beide Eltern verstorben sind. Es kann aber auch sein, dass die Eltern Ihre Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder übertragen haben. Dieser Sonderfall ist sehr genau zu betrachten, je nachdem ob ein Wohnrecht oder auch Nießbrauchrecht eingetragen wurde. Desweiteren ist es oft auch so geregelt, dass ein zurückgebliebener Ehepartner der Vorerbe ist und bestimmen kann, was überhaupt mit der Immobilie passiert. Sprechen Sie uns am besten an, wir bewerten dann am besten Ihren speziellen Fall, um wirklich konstruktiv sagen zu können, was der richtige Weg für Sie sein kann.

Wenn Eltern das Haus verkaufen

Als Eigentümer haben Eltern selbstredend das Recht, die Immobilie, indem ihre Kinder aufgewachsen sind, jederzeit nach ihren Vorstellungen zu verkaufen, sofern alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Im Alter entscheiden sich einige Eigenheimbesitzer zu einem Verkauf, nachdem die Kinder bereits ausgezogen sind, wenn es dann zum Beispiel für zwei Personen zu groß wird oder einfach zu aufwendig, Haus und Grundstück instand zu halten. Es ist den Eltern zudem im Prinzip erlaubt, das Haus zu verkaufen und die Kinder einfach auszuzahlen, beispielsweise, wenn die Kinder die Immobilie nicht erben möchten. Das gibt es gar nicht so seltren, wie Sie vielleicht denken. Sind sich Eltern unsicher, ob das Haus vererbt werden soll oder nicht, vielleicht weil sich deren Kinder in einem eher nicht so guten Verhältnis zueinander befinden und der Erbfall zu Streit führen könnte, besteht die Möglichkeit, das Haus noch zu Lebzeiten an eines der Kinder zu verkaufen. Das ist dann ratsam, wenn Sie sich als Eigentümer bereits zu Lebzeiten dazu entscheiden möchten, was in Zukunft aus der Immobilie wird und wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Haus zu verkaufen, aber gleichsam ein Wohnrecht erhalten möchten. Ein Verkauf zwischen den Eltern und dem Kind ist vorteilhaft zu realisieren, wenn das Kind nach dem Ableben beider Eltern aufgrund des Erbes nicht durch die Regelung der Eigennutzung dazu verpflichtet sein will, in das Haus auch einziehen zu müssen. Bei einem vorzeitigen Verkauf kann das Kind selbst nach dem Ableben der Eltern entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll. Zudem ist mit einem Verkauf an ein Kind in der Regel auch abgesichert, dass die Immobilie weiterhin im Besitz der Familie bleibt. Außerdem fallen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern an. Drittens kann das Elternhaus auch an eine dritte Person verkauft werden. Für diese Möglichkeit entscheiden sich Eltern häufig, wenn sie im Alter gern bis zu ihrem Ableben in ihrem Haus weiter wohnen möchten und keine Kinder haben oder keines der Kinder zum Kauf bereit ist. Es könnte auch sein, dass die Eltern das Haus nicht vererben möchten oder dringend finanzielle Mittel benötigen, um sich einen Platz im Seniorenheim oder in einer altersgerechten Wohngemeinschaft zu finanzieren. Bei einem vorzeitigen Verkauf an eine dritte Person sollten Besitzer sich allerdings im Klaren darüber sein, dass die Immobilie sich logischerweise nicht mehr im Familienbesitz befindet.

Wenn Kinder das Elternhaus verkaufen

In einigen Fällen müssen die Kinder entscheiden, ob sie das Haus ihrer Eltern verkaufen möchten. Wenn beispielsweise beide Eltern verstorben sind, dann können die Erben, also die Kinder, einen Immobilienverkauf durchführen. Diese wären auch dazu berechtigt das Haus zu verkaufen, wenn die Eltern nicht mehr geschäftsfähig sind.

IM ERBFALL DAS ELTERNHAUS VERKAUFEN:

Erbt ein Kind als alleiniger Erbe das Haus seiner Eltern, dann ist es rechtmäßig der neue Eigentümer dieser Immobilie und wird auch als solcher im Grundbuch eingetragen. Erst nach der Eintragung in das Grundbuch kann der Erbe entscheiden, ob dieser in das Elternhaus einziehen und dort wohnen möchte, oder ob das Haus verkauft werden soll. Gründe für einen Verkauf könnte ein anderer Lebensmittelpunkt des Kindes sein oder es könnte sein, dass aus beruflichen Gründen das Elternhaus nicht interessant erscheint. Erben mehrere Kinder die Immobilie, wird es bezüglich des Hausverkaufs der Eltern schon komplizierter. Mehrere Erben bilden immer eine Erbengemeinschaft und werden gemeinschaftlich im Grundbuch als neue Eigentümer der Immobilie eingetragen. Soll das Haus auch in diesem Fall verkauft werden, dann müssen alle Erben bzw. im Grundbuch eingetragenen Eigentümer dem Verkauf zustimmen. Ist nur eine einzige Person dagegen, dann kann kein Verkauf durchgeführt werden. Entschließen sich die Erben dazu, gemeinschaftlich das Elternhaus zu verkaufen, dann bekommt jeder Miterbe seinen Anteil des Verkaufserlöses. Entschließt sich allerdings ein Kind aus der Erbengemeinschaft dazu, das Haus zu kaufen und in diesem zu wohnen, dann müssen alle Miterben dem zustimmen und der Erbe muss die Miterben gleichermaßen auszahlen. Der Grundbucheintrag würde verändert werden und dieser Erbe würde als alleiniger Eigentümer der Immobilie eingetragen werden. Für den Fall, dass Sie Ihre Immobilie als Erbengemeinschaft verkaufen wollen, stellen wir Ihnen gerne noch mehr Informationen zur Verfügung.

AUFGRUND VON GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT DER ELTERN DAS ELTERNHAUS VERKAUFEN:

Kinder sind weiterhin auch dazu berechtigt, das Haus ihrer Eltern zu verkaufen, falls entweder beide Elternteile geschäftsunfähig sind oder wenn ein Elternteil verstorben ist und das andere Elternteil geschäftsunfähig ist. Zu beachten dabei gilt, dass ein Kind im Namen der Eltern den Hausverkauf nur durchführen kann, sofern eine unterschriebene und notariell beurkundete Generalvollmacht der Eltern vorliegt, welche besagt, dass deren Kind für sie handeln darf. Falls die Generalvollmacht nicht vorliegt, dann muss das Vormundschaftsgericht benachrichtigt und eingeschaltet werden.

Wert des Elternhauses

Unabhängig davon, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück handelt, muss auch für das Haus der Eltern vorab ein Wert ermittelt werden. Bei dieser Ermittlung ist zu empfehlen, dass sich die Eigentümer  fachlichen Rat einholen. Ein seriöser Immobilienmakler zum Beispiel kennt sein Fachgebiet und ermittelt den Wert Ihrer Immobilie präzise und anhand verschiedener Faktoren und Parameter, übrigens unter Zuhilfenahme der gesetzlich vorgeschriebenen Methoden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn es um eine erste Wertindikation hinausgeht! Denn erst eine detallierte Ermittlung ist die Grundlage für den Verkaufspreis, sie sollte nicht auf subjektiver Einschätzung beruhen, sondern auf objektive, allgemeingültigen Fakten, schon gar keinen „einfachen Wunschwert“ darstellen. Fundierte Ermittlung und Festlegung des realistischen Wertes und Preises von Immobilien ist zielführender und steigert am Ende immer die Erfolgswahrscheinlichkeit.

Vermietetes Haus verkaufen

Ein Hausverkauf kann aus unterschiedlichen Gründen und Gegebenheiten stattfinden und durchgeführt werden. Befindet sich das Haus dabei in einem vermieteten Zustand, dann gilt es einige Besonderheiten, Hinweise und rechtliches zu beachten, die für den Verkauf ausschlaggebend sind und den Verkauf der vermieteten Immobilie erfolgreich absolvieren. Wir von Goodland unterstützen wir Sie sehr gerne bei dem Verkauf Ihres vermieteten Hauses. Ein Immobilienverkauf ist für unerfahrene Verkäufer oft sehr zeit- und energieaufwendig. Neben den anfallenden Kosten, zum Beispiel für die Unterlagenbeschaffung, müssen Sie auch viel eigene Zeit und nerven aufwenden um den Verkauf Ihres Hauses vorzubereiten und durchzuführen. Zusätzlich erzielen Sie mit einem Makler häufig höhere Verkaufspreise. Deshalb empfehlen wir Eigentümern Ihre Immobilie mithilfe eines erfahrenen und professionellen Maklers erfolgreich zu verkaufen. Das erspart Ihnen Zeit und Nerven und der Verkaufsprozess erfolgt professionell. Von der Beschaffung, über die Vermarktung, bis hin zur Koordinierung von Besichtigungen.

Mögliche Käufer eines vermieteten Hauses

Vor dem Verkauf eines vermieteten Hauses stellen sich besondere Fragen. Soll es vermietet oder unvermietet verkaufen? Welcher Preis ist der richtige? Wann sollte man verkaufen? Das zieht individuelle Antworten nach sich und Strategie und Vermarktung hängen von der Beschaffenheit der Käufergruppe ab. Für Kapitalanleger stehen zum Beispiel ganz andere Dinge im Vordergrund, als für Privatpersonen. Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits vor dem Verkauf eingehende Gedanken darüber machen, an wen Sie verkaufen wollen. Um geeignete Interessenten zu finden, ist auch die passende Verkaufsstrategie zu wählen und an die charakteristischen Merkmale Ihres Hauses anpassen. Wir bei Goodland Immobilienmangement beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen selbstverständlich völlig kostenlos, fachlich absolut fundiert und persönlich. Kontaktieren Sie uns einfach.

Der bisherige Mieter

Bevor Sie mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beginnen, sprechen Sie am besten zunächst den bisherigen Mieter Ihres Hauses an, denn als Bewohner könnte er durchaus Interesse haben, zumal er eine emotionale Bindung zum Haus aufgebaut hat. Zwar müssen dabei einige Vorraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese Vorraussetzungen aber erfüllt sind, können Sie sich mit dem Verkauf an den Mieter viel Zeit und Arbeit sparen. Und die Lösung liegt oftmals nah.

Privatpersonen

Meistens handelt es sich bei den Interessenten bzw. Käufern eines vermieteten Einfamilienhauses um Privatpersonen, die das Haus gerne selbst nutzen und bewohnen möchten. Da diese in ein vermietetes Haus nicht direkt nach dem Kauf einziehen können, da der Kauf nicht die Miete bricht, wie man das juristisch ausdrückt, entsteht für die neuen Eigentümer in Folge der Eigenbedarfskündigung eine entsprechende Wartezeit. Suchen Sie also vorzugsweise Privatpersonen, die perspektivisch nicht unmittelbar umziehen müssten, zum Beispiel eine Junge Familie, die zwar grundsätzlich mehr Platz benötigt, aber eben noch nicht dringend oder zwingend sofort.

Kapitalanleger

Kapitalanleger sind sehr interessiert an vermieteten Immobilien, da Sie auf Rendite aus sind. Besonders rund um die Metropolregion Hamburgs treffen Sie auf einen recht interessanten Nachfragemarkt. Steht ein Haus lange leer, ist es auf Grund seines Zustands nur noch schwer zu vermieten, dann wird es naturgemäß wesentlich schwieriger, Investoren zu finden. Kapitalanleger wollen in den wenigsten Fällen selbst noch weiter Hand anlegen.

Wertermittlung und Verkaufspreis eines vermieteten Hauses

Die Wertermittlung einer vermieteten Immobilie hängt ebenso wie bei einem nicht vermieteten Haus, einer Wohnung oder eines Grundstückes von verschiedenen Faktoren ab, die anhand verschiedener Verfahren ermittelt werden. Allerdings gibt es Differenzierungen zwischen einem vermieteten und einem freien Haus. Der Verkaufspreis eines vermieteten Hauses liegt oft um rund 20% unter dem Verkaufspreis eines nicht vermieteten Hauses. Der Grund dafür ist, dass die neuen Eigentümer nicht direkt nach Vertragsunterzeichnung in das Haus einziehen können, da der Mietvertrag noch besteht. Die Eigentümer würden den bestehenden Mietvertrag übernehmen und sind die neuen Vermieter des Hauses. Je nach Haus und dem Mietverhältnis, kann es aber auch möglich sein, Ihr vermietetes Haus zu ortsüblichen Preisen zu veräußern. Als Verkäufer sollten Sie damit rechnen, dass der Verkaufspreis Ihrer vermieteten Immobilie im Vergleich geringer ausfällt. Mit der richtigen Strategie und der Unterstützung eines professionellen Maklers muss das aber nicht der Fall sein.

Kann der Mietvertrag aufgelöst werden?

Bei dem Verkauf einer vermieteten Immobilie kann der Verkäufer den Mietvertrag nicht so ohne Weiteres auflösen, um etwa die Wahrscheinlichkeit eines Verkauf zu erhöhen. Wie bei vermieteten Wohnungen, bricht auch ein Immobilienverkauf nicht die Miete so die rechtliche Formulierung. Der Käufer übernimmt nämlich ganz einfach den Mietvertrag. Dieser kann erst dann aufgelöst werden, wenn der Eigentümer ordnungsgemäß Eigenbedarf anmeldet. Allerdings müssen in diesem Fall noch immer festgelegte Kündigungsfristen eingehalten und darüber hinaus ein berechtigtes Interesse für den Eigenbedarf nachgewiesen werden. Letzteres könnte zum Beispiel darin bestehen, dass der Eigentümer aufgrund von Familienzuwachs mit seiner Familie in dem Haus wohnen möchte.

Mehrfamilienhaus verkaufen

Immobilien mit mehreren Wohneinheiten werden „Mehrfamilienhaus“ genannt. Diese befinden sich zum größten Teil in Städten, weil auf wenig Grundstücksfläche relativ viele Menschen wohnen. Mehrfamilienhäuser können wie andere Immobilien verkauft werden. In den folgenden Abschnitten erläutern wir, auf welche Besonderheiten es bei einem Verkauf eines Mehrfamilienhauses ankommt.

Was sollte bei einem Verkauf eines Mehrfamilienhauses beachtet werden?

Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses muss die Ausgangssituation bzw. Gesamtkonstellation genau betrachtet werden. Ein Mehrfamilienhaus zu verkaufen ist als vergleichsweise komplex zu bezeichnen, anders als beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses. Verschaffen Sie sich auf jeden Fall erst einmal einen gründlichen Überblick über das gesamte Gebäude, die einzelnen Wohneinheiten, die damit erzielten Einnahmen und damit verbundenen Ausgaben. Weiterhin gilt es zu beachten, dass die Wertermittlung so detailliert und nachvollziehbar wie möglich sein sollte, damit sich dem neuen Eigentümer dessen künftige Einnahmen und Ausgaben erschließen. Die Zielgruppe potenzieller Käufer eines Mehrfamilienwohnhauses ist außerdem relativ klein und umfasst damit weniger Interessenten. Neben den grundsätzlichen Unterlagen, wie Grundrisse, Flurkarte, Energieausweis oder auch dem Grundbuchauszug, gehören Dokumente, wie Modernisierungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre oder Informationen zur Bausubstanz.

Welche Kaufinteressenten kommen für den Kauf eines Mehrfamilienhauses in Frage?

Die Gruppe der Interessenten bei einem Kauf eines Mehrfamilienhauses ist kleiner als bei anderen Objektarten. Denn es wird selten ein Mehrparteienhaus von Familien oder privaten Personen, die in der Immobilie wohnen möchten, gekauft. In der Regel werden diese von Privatanlegern gekauft, die entweder als einzelne Person oder als Gemeinschaft auftreten. Weitere Kaufinteressenten sind Immobilienfonds, also verschiedene Gesellschaftsformen – häufig Kapitalgesellschaftsformen -, die das Kapital mehrerer Anleger bündeln und dann in Mehrfamilienhäuser investieren.

Was passiert mit den Mietern?

Bei einem Verkauf eines Mehrfamilienhauses mit mehreren (vermieteten) Wohneinheiten ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Käufer bzw. neue Eigentümer erst einmal an die bestehenden Mietverträge gebunden bleibt und diese als neuer Vermieter weiterführen muss. Möchte ein Verkäufer das Mehrfamilienhaus nur in einzelnen Wohnungen verkaufen, dann muss auf Verkäufer- und Käuferseite eine Kündigungsfrist von ca. drei Jahren berücksichtigt werden. Sollte der Verkäufer jede einzelne Wohnung des Hauses verkaufen wollen, muss dem Mieter zwingend ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Dieses Vorkaufsrecht gibt dem Mieter die Möglichkeit, die Wohnung zu gleichen Bedingungen, wie es im Kaufvertrag mit einem anderen Erwerber vereinbart werden würde, zu kaufen. Es gilt aber nur dann, wenn die Wohnung, in der der Mieter wohnt, während seiner Mietdauer in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll, obwohl die Wohnung vorher eine Mietwohnung war.

Bewertung des Mehrfamilienhauses und Angebotspreis festlegen

Immobilien werden über verschiedene, teils sehr ausgefeilte Verfahren indiziert und bewertetet, etwa mittels dem Vergleichsverfahren, dem Sachwertverfahren und oder auch durch das Ertragswertverfahren. Diese unterscheiden sich in der Anwendung und richten sich in ihrer Anwendung nach der spezifischen Immobilie. Bei einem Mehrfamilienwohnhaus wird beispielweise meistens das Ertragswertverfahren herangezogen. Weil ein Mehrfamilienhaus nur selten für den Eigenbedarf genutzt wird, möchte der neue Eigentümer oder Anleger wissen, welche Rendite er erwarten kann. Basis der Immobilienbewertung mithilfe Ertragswertverfahren sind also die Mieteinnahmen der einzelnen Wohneinheiten und die Zukunftsprognose. Neben den Mieteinnahmen bilden auch Kosten, wie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten oder auch der Quadratmeterpreis jeder Wohnung des Mehrfamilienhauses eine Rolle. Verkäufer sollten deshalb den Wert der zum Verkauf stehenden Immobilie genau kennen.

Erfolgreicher Verkauf eines Mehrfamilienhauses

Ein erfolgreicher Verkauf erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Ein Verkauf mit Hilfe eines Maklers ist in jedem Fall wesentlich einfacher und sicherer. Außerdem erzielt ein Makler erfahrungsgemäß höhere Verkaufspreise. Verkäufer sparen durch die Unterstützung eines Experten viel Zeit, Aufwand und Nerven. Als Immobilienmakler übernehmen wir bei Goodland für Sie die gesamte Vorbereitung, von der Unterlagenbeschaffung, bis hin zur optimalen Immobilienpräsentation und sind jederzeit Ansprechpartner für Sie und auch für die Kaufinteressenten. Zudem begleiten wir den Verkaufsprozess von der Wertermittlung, über die Festlegung des Angebots- und Verkaufspreises, bis hin zu Verhandlungen und der Kaufvertragsunterzeichnung. Ein Mehrfamilienhaus erfolgreich zu verkaufen gelingt also in jedem Fall mit der professionellen Unterstützung eines Maklers. Falls Sie sich als Verkäufer dazu entscheiden sollten, das Haus eigenständig zu verkaufen, dann sollten Sie unserer Empfehlungen beachten, damit der Verkauf zu einem Erfolg wird.

Korrekte Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung des Mehrfamilienwohnhauses sollte einwandfrei und genau durchgeführt werden, der Verkaufspreis nicht über und auch nicht unter dem tatsächlichen Wert liegen. Bei einem zu hoch angesetzten Preis verschrecken Sie ggf., Interessenten, bei einem zu niedrig angesetzten Preis verschenken Sie als Verkäufer in manchen Fällen relativ viel Geld.

Fundierte Vorbereitung

Die Vorbereitung eines Verkaufs besteht in erster Linie in der akribischen Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen sowie die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés. Desweiteren sollte das Mehrfamilienhaus in verschiedenen Portalen im Internet angeboten werden, um Sichtbarkeit und Reichweite herzustellen. Die Immobilie sollte natürlich vorteilhaft dargestellt werden, eventuelle Mängel oder Nachteile gegenüber Interessenten nicht verschwiegen werden, und zwar nicht nur, weil es strafbar ist, sondern eine ehrliche, transparente Basis das gegenseitige Vertrauen stärkt und sich positiv auf den Ausgang des Verkaufsziels auswirkt.

Professionelle Erreichbarkeit als Ansprechpartner

Bei der Vermarktung ist es ungemein wichtig, für Kaufinteressenten erreichbar zu sein. Als Immobilienmakler sind wir bei Goodland telefonisch, per E-Mail, über die Kontaktformulare auf unserer eigenen Internetseite oder den Portalen, in dnen wir inserieren, erreichbar und pflege eine zügige Antwortrate. Daher sollten auch Eigentümer, die ohne Makler verkaufen, für Interessenten erreichbar sein und sich bereit zeigen, ausführlich und offen Auskunft zu geben.

Interessenten richtig einschätzen

Kaufinteressenten richtig einzuschätzen, heißt beim Immobilienverkauf, darauf zu achten, welche der potenziellen Käufer wirklich Interesse an dem Objekt haben und welche sich eventuell aus anderen Beweggründen melden. Dazu gehört es auch, die Interessenten auf ihre Bonität zu überprüfen. Bei Fragen rund um das Thema „Mehrfamilienhaus verkaufen“, stehen wir von Goodland Immobilienmanagement Ihnen immer gerne zur vollen Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Foto oben: GGupkreKwxA (Unsplash)