WIE WIR ALS IMMOBILIENMAKLER IHRE RENTE ÜBER EINE IMMOBILIENRENTE AUFBESSERN KÖNNEN

Mit Umkehrhypothek auf den Wert der Immobilie zugreifen

Wer als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie im Rentenalter damit seine Rente aufbessern möchte, kann – einfach ausgedrückt – mit einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek auf den Wert der Immobilie zugreifen und weiterhin im Eigenheim wohnen. Das in einer Immobilie gebundene Kapital bzw. der Wert der Immobilien wird verrentet. Der Eigentümer kann somit seinen Lebensabend im eigenen Haus oder in der Wohnung verbringen und bekommt dennoch Geld oder eine laufende Rente aus seiner Immobilie ausbezahlt.

Funktionsweise:

Bei der Immobilienrente verkauft der Besitzer seine Immobilie, der Kaufpreis wird allerdings nicht ausbezahlt. Stattdessen zahlt der Kapitalgeber an den Eigentümer eine lebenslange Zusatz- oder oder eine Zeitrente. Die Umkehrhypothek funktioniert ähnlich wie ein Kreditvertrag. Der Eigenheimbesitzer bekommt im Unterschied dazu für seine Immobilie aber einen Kredit, der monatlich an ihn ausbezahlt wird, ohne dass er dafür Zinsen oder Tilgung bezahlt. Allein die Immobilie bezahlt ab. Bei der Umkehrhypothek und auch bei der Immobilienrente müssen die Eigenheimbesitzer nicht ausziehen, sondern erhalten lebenslanges Wohnrecht. Die Rentenhöhe richtet sich grundsätzlich nach dem Immobilienwert und eventuellen zusätzlichen Vereinbarungen.

Modellformen der Rentenzahlung:

Die üblichen Modellformen sind die Zeitrente oder Leibrente. In beiden Fällen muss der Käufer den Kaufpreis nicht sofort bezahlen, sondern diesen vollständig oder teilweise verrenten. Bei beiden Modellen ist die Rente nach dem Ertragswert zu besteuern.

Zeitrente: Bei dieser Rentenform wird ein fester Zeitraum, zum Beispiel 20 Jahre, für die Rentenzahlung vereinbart. Neben der Rente kann auch eine teilweise Einmalzahlung vorgesehen werden.

Leibrente: Hier erfolgt die Zahlung der Rente bis zum Lebensende. Die Vereinbarungen zur Leibrente kann zudem eine Koppelung an den Lebenshaltungskostenindex, eine Einmalzahlung oder Rentengarantiezeit vorsehen. Letztere kann bei einem frühzeitigen Ableben der Hausbesitzer einen finanziellen Ausgleich für die Erben schaffen.

Voraussetzungen:

Wir raten dazu, dass sich die Immobilie in einem möglichst guten Zustand befinden, einen guten Marktwert besitzen und keine Belastungen aufweisen sollte. Das wäre die optimale Ausgangssituation. Die Antragsteller müssen das Rentenalter erreicht haben.

Letztlich sind jedoch unzählige Varianten und verschiedene Vertragsvereinbarungen möglich. In jedem Fall aber sollten Sie sich gut und umfassend von uns begleiten lassen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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