SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG FÜR MITGLIEDER VON WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN

Kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung durch uns.

Die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus dem Verwaltervertrag, einem entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen nach § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung) im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich auch auf mehrere Wohnungen eines Eigentümers oder von Wohnungen verschiedener Eigentümer beziehen. Bei Goodland befinden sich die WEG-Verwaltung und die Sondereigentumsverwaltung in einer Hand, so dass alle Vorgänge zentral und synchron geplant und durchgeführt werden können.

Auszugsweise decken wir folgende Aufgabenbereiche ab:

• Kaufmännische Aufgaben
• Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen
• Überwachung von Miet- und Betriebskostenzahlungen und Mahnwesen
• Laufende Buchhaltung
• Steuerung von Wartungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten
• Technische Aufgaben
• Delegierung von Instandhaltungsmaßnahmen
• Rechtliche Aufgaben

Wenn Sie mehr über den weitreichenden Leistungsbereich der Sondereigentumsverwaltung erfahren möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Dienstleistungspaket, das auf Ihren speziellen Bedarf zugeschnitten wird.

Weitere Themen unseres Leistungsbereichs der Immobilienverwaltung:

Häuserflucht mit Stadtwohnungen

WEG-Verwaltung

Einkaufsgeschäfte in der Stadt

Verwaltung von Gewerbeimmobilien

Übergabe Hausschlüssel

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Sanierung & Modernisierung (WEG-Verwaltung)

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